Otto und Lonny Bayer Stiftung
Otto und Lonny Bayer Stiftung
Wie ein Antrag gestellt werden kann
Einen Antrag auf Hilfe durch die Stiftung können Betroffene selbst oder von ihnen beauftragte Vertreter von Wohlfahrtsverbänden, Vereinen oder Sozialämtern stellen.
Als Antrag genügt ein formloses Schreiben. Da die Stiftung keine allgemeinen Spenden, sondern Zuwendungen nur für einen speziellen Zweck bewilligen kann, sollte daraus hervorgehen, wofür und in welcher Höhe finanzielle Hilfen benötigt werden.
Dem Antragsschreiben müssen zwei Anlagen beigefügt werden:
Die Stiftung bittet ausdrücklich darum, Anträge nicht als Einschreiben einzusenden. Außerdem weisen wir daraufhin, keine Originalbelege zu senden, da diese nicht zurück geschickt werden.
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