Unsere Kriterien für eine Unterstützung

  1. Vorrangige Förderung von Einzelpersonen und Familien
    Gefördert werden vorrangig hilfsbedürftige Einzelpersonen und Familien, unabhängig davon, ob eigenes Verschulden oder Versagen zu der Notlage geführt haben. Auch die Unterstützung karitativer Einrichtungen ist möglich. Sie hat wegen des Vorrangs der Einzelfallhilfe jedoch nur einen kleinen Anteil an der Förderung. Eigene Projekte initiiert die Stiftung nicht.
     
  2. Geografische Konzentration
    Die Stiftung hat ihren Förderschwerpunkt derzeit in NRW, Bremen, Berlin und den ostdeutschen Bundesländern. Gefördert werden ausschließlich Menschen und deren Anliegen in Deutschland, mit Wohnsitz in den bereits erwähnten Bundesgebieten.
     
  3. Keine sofortige Hilfe
    Eine sofortige Hilfe in akuten Notsituationen ist nicht möglich, da die Stiftung detaillierte Angaben des Antragstellers zu seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie die Stellungnahme einer dritten Stelle erhalten und prüfen muss, ehe sie eine Entscheidung treffen kann.
     
  4. Nachhaltige Hilfe angestrebt
    Zuwendungen im Einzelfall und für Einrichtungen sollen möglichst „nachhaltig“ helfen, d.h.
    • sie sollen Hilfe zur Selbsthilfe bieten und/oder
    • dauerhaft aus der Problemlage herausführen
      soweit dies mit den Mitteln der Stiftung realisierbar ist.
       
  5. Unterstützung notwendiger Bedürfnisse
    Grundsätzlich werden bei Einzelfallhilfe und bei Unterstützung von Einrichtungen die Zwecke gefördert, die zur Bewältigung des Alltags notwendig sind.
     
  6. Nachrangigkeit der Stiftungshilfe
    Da Stiftungsmittel nachrangige Leistungen sind, achtet die Stiftung strikt darauf, dass zunächst alle öffentlichen und privaten Ansprüche ausgeschöpft werden, bevor sie Mittel vergibt.
     
  7. Höhe der Zuwendung
    Die Höhe der Zuwendung bestimmt jeweils der konkrete Fall. Wegen der steigenden Zahl der Anträge und beschränkten finanziellen Möglichkeiten kann die Stiftung nicht in jedem Fall alle Anliegen eines Antragstellers berücksichtigen.
     
  8. Hilfe bei Verschuldung unter bestimmten Voraussetzungen
    Die Stiftung setzt voraus, dass bei Verschuldung die Möglichkeit der Privatinsolvenz genutzt wird. Die Stiftung kann unter folgenden Voraussetzungen helfen:
    • es handelt sich um existentiell wichtige Schulden wie Miet-, Energie- und Krankenversicherungsschulden.
       
  9. Notwendigkeit der Stellungnahme einer karitativen oder öffentlichen Institution
    Die Stiftung vergibt Einzelfallhilfen nur nach Vorlage eines aussagefähigen Sozialberichts, der die Hilfsbedürftigkeit bestätigt. Die Stiftung erwartet, dass
    • die Stiftungsregeln bei Vergabe und Verwendung der Geldmittel beachtet werden,
    • bei Anträgen an die Stiftung die Hilfsbedürftigen im Interesse einer möglichst nachhaltigen Hilfe beraten und begleitet werden
    • bei speziellen Problemen Fachdienste der Wohlfahrtsverbände einbezogen werden.

 

Antrag

 

Wie ein Antrag gestellt werden kann

Einen Antrag auf Hilfe durch die Stiftung können Betroffene selbst oder von ihnen beauftragte Vertreter von Wohlfahrtsverbänden, Vereinen oder Sozialämtern stellen.

Als Antrag genügt ein formloses Schreiben. Da die Stiftung keine allgemeinen Spenden, sondern Zuwendungen nur für einen speziellen Zweck bewilligen kann, sollte daraus hervorgehen, wofür und in welcher Höhe finanzielle Hilfen benötigt werden.

Dem Antragsschreiben müssen zwei Anlagen beigefügt werden:

  1. Ein Formblatt mit Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Antragstellers als Nachweis der Bedürftigkeit sowie Belegen zu den Angaben (z.B. Bescheide, Mietverträge, Konto-Auszüge etc.). Die Formblätter sind im Büro der Stiftung erhältlich oder:                                                                 a) das Formblatt für Einzelpersonen und Familien kann          hier herunter geladen werden.                                                   b) das Formblatt zur Unterstützung karitativer        Einrichtungen kann hier herunter geladen werden.
  2. Eine Stellungnahme der befürwortenden Stelle

Die Stiftung bittet ausdrücklich darum, Anträge nicht als Einschreiben einzusenden. Außerdem weisen wir daraufhin, keine Originalbelege zu senden, da diese nicht zurück geschickt werden.

Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz.

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